Allzu viel Transparenz und Klarheit herrscht in Jenbach bei der Vergabe von Wirtschaftsförderungen momentan leider nicht – die aktuellen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2003. Im zuständigen Ausschuss für Ortsbelebung und Wirtschaft sollen nun aber neue Regeln diskutiert werden.
Mietförderungen sind dabei in den noch geltenden Richtlinien nicht vorgesehen, wurden aber trotzdem einigen gewährt. Für uns stellt sich die Frage, wem aller – Geschäften sowie Gastrobetrieben – diese Förderung seit 2003 sonst noch zugestanden hätte. Viele haben vermutlich nach Studium der Richtlinien nicht um Mietförderung angesucht – da nicht vorgesehen.
Eine kleine Anmerkung: für Beschlüsse bis 15.000 Euro ist in Jenbach der unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagende Gemeindevorstand zuständig, in dem die Bürgermeisterliste die absolute Mehrheit hält. Erst darüber muss der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung damit befasst werden.
Wir befürworten grundsätzlich natürlich jede Unterstützung, die zur Belebung unseres Ortskernes beiträgt! Die Wirtschaftsförderrichtlinien müssen aber aus unserer Sicht dringend an die neuen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Förderung muss für alle transparent sein und nach nachvollziehbaren Richtlinien erfolgen. Sie muss Gleiches gleich behandeln und vor allem zielgerichtet sein. Besonders wichtig ist die Information für neue und bestehende Betriebe über mögliche Fördermöglichkeiten.
Potentielle Gründer müssen wissen, ob und was gefördert wird. Nur so kann eine Förderung helfen, neue Betriebe in Jenbach anzusiedeln.
Auch die Tiroler Tageszeitung berichtete am 3.4.2024 über das Thema.