Dieser Antrag hat im Gemeinderat einen langen Weg genommen.
Am 28.7.2022 erfolgt die Zuweisang an den Umweltausschuss. Anträge nach § 41 TGO müssen innerhalb von 6 Monaten im Gemeinderat behandelt werden.
Am 2.5.2023 hat der Umweltausschuss dann nach mehrmaliger “Urgenz” (also nachdrücklicher Nachfrage) den Antrag erstmals behandelt. Nachdem der Antrag aber nicht in den Gemeinderat weiterging, hat die Gemeinde nach einer Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft am 16.5.2023 durch uns am 12.6.2023 die Anweisung von der BH bekommen, Anträge nach fristgerecht (entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung) innerhalb von spätestens 6 Monaten im Gemeinderat zu behandeln.
Am 12.6.2023 wurde der Antrag dann neuerlich im Umweltausschuss behandelt und am 20.6.2023 im Gemeinderat wurde festgestellt, dass “dem Antrag entsprochen” wurde, d.h., dass mit der damals dann schon geplanten Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem gerade im Bau befindlichen Recyclinghof unserem Vorschlag entsprochen wurde.
Dass auch diese Geschichte dann einige weitere Wendungen nahm, ist hier auf unserer Homepage unter dem Punkt Themen nachzulesen.