Schwimmbad – Gebührenerhöhung und Gratiseintritt

Wieder einmal in letzter Minute standen die Eintrittsgebühren für das Jenbacher Schwimmbad auf der Tagesordnung.

Kaum ein öffentliches Schwimmbad – auch nicht unseres – lässt sich kostendeckend betreiben. Die Eintrittsgelder machen nur ca. ein Drittel der anfallenden Ausgaben aus.

Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen vor allem im Energiebereich war leider eine Gebührenerhöhung um 8 % notwendig. Aber auch eine positive Meldung dazu gibt es: Zukünftig sind Kurzbesuche am Abend ab 18 Uhr kostenlos.

Aufgrund der sehr kurzfristigen Beratung, fehlender Zeit für eine grundlegende Tarifänderung und dem kleinen neuen Benefit „Gratiseintritt ab 18 Uhr“ haben wir der Erhöhung zugestimmt.

Wir haben aber bereits im März des letzten Jahres schriftlich die Anregung eingebracht, den Schwimmbadeintritt mit der neuen Bürgerkarte zu realisieren. Damit könnten wir kostendeckende Tarife einführen, die für Jenbacher ermäßigt werden. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass die Jenbacher Bevölkerung mit „ihren Steuergeldern“ den nicht ganz kleinen Abgang unseres regionalen Schwimmbades alleine trägt.

Leider wurde unsere Anregung in der aktuellen Tarifstruktur in keinster Weise berücksichtigt. Die Beratung im Gemeinderat erfolgte – wie so oft – so spät, dass trotz unserer intensiven Diskussion konstruktive Änderungen nicht mehr umsetzbar waren.

Grund genug für uns, einen offiziellen Antrag einzubringen, die Schwimmbadtarife zumindest für nächstes Jahr nicht in letzter Minute auszuarbeiten.

Die Eintritte sollten zumindest annähernd kostendeckend sein, Jenbacher sollen – unter Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten – vergünstigten Eintritt erhalten. Andere Gemeinden, die sich den Luxus eines eigenen Bades nicht leisten, könnten sich am Jenbacher Minus beteiligen und deren Bürger auch von ermäßigten Preisen profitieren.

Eine neue Tarifstruktur sollte bis spätestens September ausgearbeitet und im Gemeinderat behandelt werden. Dann bleibt bis zur Eröffnung im Mai noch genügend Zeit für technische Umsetzungen und Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Dieser Antrag muss nun im Gemeinderat behandelt werden.

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Beitrag online erstellt von:
Julia Zingerle

Julia Zingerle

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